Durch Mängel an einer Wohnung - KÜNDIGUNG

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Eines in der Gemeindeteil Traitsching lebender 5 Köpfigen Familie droht Obdachlosigkeit. Wie uns bekannt wurde wohne die Familie in einen 2 Familien Haus wo bis vor kurzem auch die Eltern des Mieters lebten. Diese wurde wegen erheblicher Differenzen im Mietverhältnis gekündigt, und zogen auch zum 31.06.2017 aus. Der Bruder des Eigentümers der das Anwesen übernahm, wird diese Wohnung im Erdgeschoss bewohnen. Der Sohn der beklagten Familie wohnt im Dachgeschoss. mit seiner Partnerin und seinen 3 Kindern im Alter von 3 Monaten und 6 Jahren. Der Mieter beklagte das die Wohnung in einem desolaten Zustand mittlerweilen sei und er erheblich in der Wohnung eingeschränkt ist. Hier stellten sich Mängel wie Undichtigkeit- und Feuchtigkeit in den Räumen auf. Vor dem Amtsgericht Cham wurden schon Verfahren in erheblicher Menge mit der Familie geführt, aber lt Pressesprecher des Gerichtes wurde noch keien Lösung gefunden. Der Vermieter beklagte das sich die Mietpartei vor Mietbeginn der Mängekl bewusst war, und auch deswegen die Wohnung billiger vermietet wurde. Ebenso sei die Mietpartei in Besitz einer nicht mit vermieteten Garage wodurch hier noch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Auf Nachfrage wie viel denn die Wohnung verbilligter wurde konnte uns der Vermieter keine Aussage machen- er verwies uns auf das Jobcenter die die Miete begleiche. Dessen Nachfrage stellten wir beim Jobcenter Cham eine Anfrage und dort wurde uns heute mitgeteilt, das die Wohnung der beklagten Familie bei jedem neuen Mieterwechsel erheblich die Miete erhöht wurde. Im laufenden Fall wisse man Bescheid, und es läuft eine Mietminderung durch eine Anwältin die die Familie vertritt. Der Vermieter lies andeuten das er an dieser Wohnung nichts machen werde , bis die offen stehende Mietminderung beglichen wurde. Ob dies Rechtens sei lassen wir mal dahin gestellt. Ob auch eine Kündigung der Mietpartei durch den Vermieter in Betracht kommen kann, werde überprüft. Aktuell ist das Chamer Amtsgericht darin beschäftigt Gutachten über den Zustand der Wohung einzuholen. Ein Termin hierfür bedarf uns noch nicht, wir werden natürlich weiter berichten.

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