Eilmeldung: Ein Horrorclown verletzt in Bad Salzuflen zahlreiche Menschen

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Am 25. Oktober in der Nacht von Montag auf Dienstag ereigneten sich die Horrorszenarien. Im Stadtgebiet Schötmar verletzten zwei Horrowclowns mit einer Axt und mit mehreren Schlagstöcken 4 Passanten.
Die Tragödie spielte sich an der Postfiliale an der Ladestraße ab.

Nach dem blutigen Zwischenfall in der Nacht, bei dem ein als Horrowclown verkleideter Unbekannter einen 21-Jährigen Jugendlichen mit einer Axt verletzte, wird über die Gruselmaskierung diskutiert. Strafrechtlich könnte das Erschrecken von Menschen unter den Straftatbestand "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" fallen. Wer mit einer Clownsmaske auf der Straße herumlaufe, mache sich aber noch nicht strafbar, sagte ein hochrangiger Beamter im Polizeipräsidium.

Der junge Mann war unterwegs auf Höhe der Postfiliale an der Ladestraße als er durch einen Unbekannten mit Clownsmaske und einer Axt erschreckt und angegriffen wird, teilte die Polizei mit. Das Opfer befindet sich derzeit auf Intensivstation in einer Bielefelder Spezial-Klinik. Der Jugendliche schwebt in Lebensgefahr. Alle Ermittlungen, um den unbekannten Täter zu fassen, dauern an teilt die örtliche Polizei mit.

Dürfen Clownsmasken getragen werden?

Unterhalb des Strafrechts gibt es noch das Ordnungswidrigkeitengesetz, das in Paragraf 118 eine weiter gefasste "Belästigung" kennt, erklärt der Berliner Polizeibeamte weiter: In Paragraf 118 heißt es: "Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen." Allerdings kennen Juristen keinen Fall, in dem eine Clownsmaske als Verstoß gegen diesen Paragrafen gewertet wurde.

Polizei warnt vor schlechten Scherzen

Vor einigen Tagen warnte das Berliner Polizeipräsidium auf sozialen Netzwerken vor zu starken "Späßen" durch Clowns: "Ein guter Spaß sollte da aufhören, wo jeweils Andere nicht mehr darüber lachen können. Spätestens wenn es gefährlich oder sogar strafbar wird, hört er definitiv auf. Hier könnte den „Clowns“ das Lachen schnell vergehen."

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