Illegaler Schwarzbau in Schloßberg

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Haus in bester Lage muss abgerissen werden
Ein Haus mit bestem Blick auf das Naherholungsgebiet in Schlossberg muss abgerissen werden. Der Grund: Es ist ein Schwarzbau. Die Eigentümer müssen das Gebäude innerhalb von zwei Monaten entfernen lassen.
Vom Schlossberger Buchfeld sieht es aus, als würde einem der Wald zu Füßen liegen. Kein Lärm dringt in das Idyll hier oben, und es verwundert nicht, dass es viele reizen würde, hier ihr Häuschen zu bauen. So wie es die Eigentümer des Schwarzbaus getan haber, den sie in den kommenden zwei Monaten abreißen lassen müssen. Das betroffene Ehepaar möchte anonym bleiben.
Viele Schwarzbauten in Schlossberg
Tastsächlich gibt es in Schlossberg viele Schwarzbauten, meist aus den 60er- und 70er-Jahren, bei denen die Stadt eine Wohnnutzung duldet. Zumindest solange die Eigentümer das Grundstück nicht verkaufen. Auch bei dem Einfamilienhaus der Eheleute Schönmetz wäre wahrscheinlich so verfahren worden, sagt Stadtsprecher Hr. Rief, wenn die Eigentümer es nicht trotz eines abgelehnten Bauantrages neu gebaut hätte.
Dementsprechend erließ die Stadt Bopfingen eine Abrissverfügung. Mitte 2016 entschied das Verwaltungsgericht Aalen : Die Stadt hat Recht.
Hr. Rief der Stadt Bopfingen zitiert:
"Natürlich sei das Ehepaar Schönmetz selber Schuld.
Die Eigentümer müssen nun für die kompletten Kosten des Abrisses aufkommen.
„Jeder Bau muss genehmigt werden“, sagt Gerold Happ, Jurist des Eigentümerverbandes Haus & Grund. „Fehlt die Baugenehmigung, handelt es sich um einen Schwarzbau, der abgerissen werden muss. Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung der Zersiedelung der Landschaft entgegenwirken. Wenn jeder baut, wo er will, kommt es zu einer Zersplitterung der Landschaft, die n

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