Rauchen erst ab 21 Jahren kommt

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Die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit (§ 10 JuSchG) steigt ab dem 1. Januar von 18 auf 21 Jahre. Entsprechend müssen die Zigarettenautomaten erneut umgestellt werden. Hier gibt es eine Verschärfung gegenüber den ursprünglichen Plänen: Zunächst war mit Rücksicht auf die notwendige Umstellung der Zigarettenautomaten der 1. Oktober 2016 als Termin vorgesehen gewesen, dies muss nun bis zum 31. Dezember 2016 erfolgen.

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