Neue Richtlinien treten in Kraft

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Bisher war es so, dass Erziehungsberechtigte mit einem Punkt in ihrem Kreis als Aufsichtsperson des BGF (Begleitendesfahren) dienen durften, doch dies wird sich ab dem 1.12.2016 mit sofortiger Wirkung ändern. Dies ist die Folge von häufigen Unfällen während des BGFs, in denen die Begleitperson einen Punkt besaß. ,,Ausnahmen hier, sind Fahrer über dem 55. Lebensjahr, die ihren Führerschein mindestens 20 Jahre besitzen. Nur diese Personen, dürfen auch mit ihren Punkt, auf Grund ihrer Fahrerfahrung als Begleitperson dienen."- so NRW Polizeisprecher Daniel Götersmann.
Weitere Infos zu dem Thema in kürze.
Sonntag, 22.9.2016

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