POL-GD: (355/2016) "Spitzkegeliger Kahlkopf" bei Personenkontrolle in Schwäbisch Gmünd beschlagnahmt

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Schwäbisch Gmünd, Uferstraße Donnerstag, 22. Oktober 2016, gegen 19.20 Uhr

SCHWÄBISCH GMÜND - Während einer Fußstreife haben zwei Polizeibeamte am frühen Samstagabend (22.10.16) gegen 19.20 Uhr in der Uferstraße bei einem 17-Jährigen aus Heubach nach ersten Ermittlungen einen "spitzkegeligen Kahlkopf" beschlagnahmt. Was wie eine üble Beleidigung klingt, ist tatsächlich ein Pilz. Er enthält den unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Wirkstoff Psilocybin.

Zur Verfallszeit hielt sich der 17-Jährige (Kevin B.) sich im Bereich des Zugangs zum Spielplatzes auf. Als er an eine Mauer urinierte, wurden er von den Beamten angesprochen. Während der Überprüfung stellten die Ordnungshüter bei dem 17-Jährigen Alkoholgeruch in der Atemluft und auch Ausfallerscheinungen fest, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. So wirkte er teilweise apathisch und reagierte auf Ansprache nur verzögert bzw. gar nicht. Eine Durchsuchung seiner Kleidung förderte den in Alufolie verpackten Pilz ans Licht. Angaben zu dessen Herkunft machte der Heubacher nicht.

Der Konsum des Lamellenpilzes führt je nach Dosis zu Rauschzuständen oder Halluzinationen und zieht im Extremfall eine verzerrte Wahrnehmung, Gleichgewichts- und Orientierungsstörungen nach sich.

Der Wirkstoff Psilocybin ist ein sog. "nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel" nach dem Betäubungsmittelgesetz. Gegen den 17-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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