Gericht setzt sich über Kindeswohl hinweg

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Das Amtsgericht Dresden lädt die alleinerziehende Mutter eines Kleinkindes am Tag einer Narkosebehandlung bei dem Sohn zur Hauptverhandlung in einer Sache die am 13.09.2013 zur Anzeige gebracht wurde. Am Donnerstag den 20.10.2016 rief die Betroffene beim Gericht an und versuchte den Termin verschieben zu lassen da das Kleinkind nach der Narkosebehandlung lt. Anweisung des behandelnden Arztes 24 Stunden Ruhe braucht. Noch am selben Tag verfasste das Gericht ein Antwortschreiben woraus hervorgeht dass es die Anweisungen des Arztes ablehnt und die Mutter des zwei-ein-halb-jährigen Jungen muss dennoch erscheinen. Ihr drohen bei Nichterscheinen bis zu 1000 Euro Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft sowie die Auferlegung der Verhandlungskosten. Sie hofft daher jetzt auf die Mithilfe der Bevölkerung indem möglichst viele Leute beim Amtsgericht Dresden unter der 0351 4463798 anrufen und ihr Entsetzen deutlich machen. Der Termin ist angesetzt am 24.10.2016 für 15:30 Uhr in der Sache gegen Herrn Peak wegen des Versuchs der Nötigung.

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