Online Shopping Strafbar für minderjährige

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

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Dank Schufa überprüfungen wurden im Kreis Balingen mehrere minderjährige beim Online shopping erwischt.
Man hört und liest ja ständig: „Eltern haften für ihre Kinder“. Was ist da dran?

Auch wenn sich diese alte Weisheit von Baustellenschildern bis ins Online-Zeitalter gehalten hat, stimmt sie nur bedingt. Kinder können auch selbst haften. Das regelt Paragraf 828 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach gibt es zwei relevante Altersgrenzen: Wer das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, grundsätzlich nicht verantwortlich. Anders sieht es im Alter zwischen 7 und 18 Jahren aus. Wenn ein Kind oder Jugendlicher in dieser Altersspanne die „zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht“ aufweist, so haftet es selbst für Rechtsverletzungen.
Die Staatsanwaltschaft hechingen hat sich noch nicht zur strafe ausgesprochen. Es könnte aber zu einer bewährungsstrafe kommen.

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