Killerclowns! Panikmache für Dummies?

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- Miltenberg

Auch hierzugegend steigt die Angst vor Killerclowns! Trotz eindrücklicher Aufklärung durch Experten, das es sich in 90 der Fälle um sogenannte Fakemeldungen handelt rufen Frauen öffentlich auf Facebook zu "Clownsjagden" auf.
Solche Fakemeldungen können in kürzester Zeit auf öffentlichen Plattformen von Usern anonym erstellt werden und treiben somit die Angst in der Bevölkerung an.
Die Bundesregierung mahnt die Bevölkerung zur Vorsicht vor Aufrufen zur "Clownsjagd" da diese strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

§ 111 StGB
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Es bleibt abzuwarten, ob die Bevölkerung im Kreis Aschaffenburg und Miltenberg ihren geistigen Fähigkeiten gerecht wird oder nicht.

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