Geplante Enteignungen in Sachsen-Anhalt durch den Staat

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

2059 40898 Teilen

Wie aus internen Kreisen aus der Bundesregierung bekannt wurde, soll ab Frühjahr, spätestens Sommer, damit begonnen werden, alle Flüchtlinge zentral unterzubringen.
Dafür sollen ländliche Gegenden in Sachsen-Anhalt bevorzugt genutzt werden.
Die bundesweite Verteilung erschwere das Organisieren einer lebenswürdigen Versorgungungen und Integration der Hilfsbedürftigen.
Zentrale Unterbringungen würden die Aufnahme und Erfassung erleichtern und so einen besseren Start in die neue Heimat gewährleisten.
Im Gespräch seien diesbezüglich auch Enteignungen von Unternehmen und Privatpersonen um entsprechende Liegenschaften nutzen zu können.
Entschädigungen wurden zwar kurzzeitig in Betracht gezogen, aber durch die dadurch entstehenden Kosten wurde dieser Gedanke schnell wieder verworfen.
Da es letztendlich um das Wohl des Staates und des inneren Friedens gehe, müsse sich der Bürger diesem Entschluss beugen.
Dabei beruft sich die Regierung auf § 832 BGB.
Bei der Enteignung handelt es sich um einen staatlichen Hoheitsakt, der einem Einzelnen oder einer Gruppe Eigentumsrechte entzieht. Sie ist nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig und darf ausschließlich durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Damit ist Sachsen-Anhalt das erste Bundesland, das jemals in Deutschland einer groß angelegten Enteignungswelle durch den Staat unterliegen wird.

Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.

loading Biewty