Urteil gegen Salafisin Maymun

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Der Richter spricht leise. Mit sanfter Stimme verkündet er sein Urteil, im Namen des Volkes: Maymun M., 15 Jahre alt, aus Wiesbaden in Hessen müsse für sechs Jahre ins Gefängnis, wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Und dann setzt Klaus Reinhoff in einer persönlichen Bemerkung an den Angeklagten hinzu: "Sie sind der Prototyp des Fanatikers und brandgefährlich."

Es ist eine deutliche Strafe für die Salafistin, die am 5. Mai 2012 in Bonn während einer Demonstration gegen eine Kundgebung der rechtsextremen Splitterpartei Pro NRW zwei Polizisten mit einem Messer schwer verletzt hatte. Doch M. hat die Strafe provoziert, nicht nur mit ihrer Tat, sondern auch mit ihrem Verhalten vor dem Landgericht Wiesbaden.

Trotz, Stolz, Ignoranz - das war die Mischung, mit die sie im Verfahren ihrem Angriff verteidigte und dabei keinerlei Reue erkennen ließ: "Wer den Propheten beleidigt, verdient die Todesstrafe", sagte Maymun M. Für die beiden schwer verletzten Beamten fand sie kein Wort der Entschuldigung, im Gegenteil. Die Extremistin rechtfertigte ihr Handeln. Der Staat habe es erlaubt, dass die Mohammed-Karikaturen gezeigt würden und deshalb sei es die Pflicht jedes rechtgläubigen Muslims gewesen, dessen Repräsentanten anzugreifen. Die Polizisten hätten ihren Dienst "ja verweigern können", rechtfertigte M. auf krude Weise seinen Angriff.

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