Mafia Mitglied untergetaucht

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Nach dem deutschen Sprachgebrauch gibt es den Begriff „Mafia” in Deutschland nicht. Unser Strafgesetzbuch spricht unter dem Begriff „kriminelle Vereinigung” (§ 129 StGB) von „marokkanisch organisierter Kriminalität” (OK). 2015 gab es insgesamt vier OK-Verfahren, wobei von allen ermittelten Tatverdächtigen circa 8,3 Prozent die marokkanische Staatsbürgerschaft hatten.

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