Deutschtürke (29) aus Augsburg reichster Arbeitslose in Deutschland

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Der Rechtsspruch im Prozess um den dubiosen Yusuf Can (29) aus dem bayerischen Augsburg ist gefallen, das Urteil vom 14.10.16 des Münchner Landgerichts I (Az. 37 O 1930/16 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.] fällt jedoch ernüchternd aus: "In Ermangelung nötiger personenbezogener Dokumente hat das Münchner Landgericht I - vertreten durch den Richter Alexander Holde - keine Hoheitsbefugnisse gegenüber dem Angeklagten."

Doch wie konnte es soweit kommen?
Dem - keine Leistungen beziehenden - Arbeitslosen Yusuf Can (29) aus Augsburg wurde noch im Februar 2016 ein ganzer Strafkatalog schwerwiegender Vergehen vorgeworfen, da die Staatsanwaltschaft nach mehrmonatiger Prüfung beweisen konnte, dass auf den Angeklagten mehrere Schein- und Briefkastenunternehmen zurückzuführen sind und dutzende beraterliche Dienstleistungen für esoterische Gesellschaften, Freimaurerlogen und Geheimbünde, dessen Einkünfte direkt mit den Scheinunternehmen verrechnet wurden. Zudem verläuft jede Spur zur Person Yusuf Can (29) im Sande. So weiß das zuständige Einwohnermeldeamt über ihn lediglich durch seine Geburtsurkunde und von Dokumenten, die Dritten [so auch uns, Anm. d. Red.] untersagt sind. Dennoch wurde er von der Staatsanwaltschaft für schuldig befunden für Verstöße gegen §97 Preisgabe von Staatsgeheimnissen, §97a Verrat illegaler Geheimnisse, §152a Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln, §246 Unterschlagung, §261 Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, §263 Betrug, §264a Kapitalanlagenbetrug, §266 Untreue, §270 Täuschung im Rechtsverkehr und §370 Steuerhinterziehung. Der Umsatz den er mit diesen Geschäften binnen zwei Jahre verbuchte wird von der Staatsanwaltschaft zwischen 80 - 150 Millionen € geschätzt.

Wie kam es aber zu solch einem Urteilsspruch?
Sowohl das Münchner Landgericht I als auch die Staatsanwaltschaft schwieg auf unsere Fragen kommentarlos. Das einzige, was uns Richter Alexander Holde darüber sagen wollte war: "Der Angeklagte, [der sich selbst vertrat, Anm. d. Red.], erweckte in mir das Gefühl, er wisse mehr von Gesetz und gültigem Recht als der Staatsanwalt und ich zusammen. Er wies auf Entscheidungen, Beschlüsse und grundlegende Tatsachen in der Geschichte der Rechtssprechung hin, die hat jeder Richter lange verdrängt, von dem weiß kein gewöhnlicher Mensch. Und das ist das Stichwort, über den ich als Richter der Bundesrepublik Deutschland keine Hoheitsbefugnis hatbe."

Der Angeklagte selbst hielt sich nach dem Prozess hingehend unserer Fragen bedeckt. So antwortete er auf die Frage, ob ihn das Urteil überrasche: "Überrascht? Wären Sie überrascht wenn Ihnen jemand erzählte, der Himmel sei wolkenlos blau?" Und auf die Frage woher er seine Selbstsicherheit beziehe, da er sich u.A. selbst vertrat, sprach er gelassen: "Ich bin Mensch, lebendig, das System, alt, kenn ich in und auswendig. Erinnern Sie sich, als Sie Mensch wurden, durch Geburt. Vergessen Sie es, sie müssen noch einmal Mensch werden und dies kundtun! Kein von Menschen gemachtes Gesetz steht über einem Menschen, das ist Unterdrückung, nur Gottes Gesetze gelten für uns."


dpa. meynhof/grunggel

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