Mindestlohn gilt nicht für den Osten

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Nachdem sich die Regierung dazu durchgerungen hat für deutsche Arbeitnehmer einen Mindestlohn in Höhe von 8, 50 Euro zu beschließen, erklärte ein Sprecher des Ausschusses das dieser Mindestlohn NICHT für die neuen Bundesländer gilt. Für die neuen Bundesländer gilt nach wie vor ein Mindestlohn in Höhe von 4, 20 Euro. Dies erklärte der Sprecher mit der zukunftigen Anpassung an die ehemaligen Staaten des Ostblocks.

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