Commerzbank meldet Insolvenz an

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Die Finanzmarktaufsicht hat heute, Montag, einen Insolvenzantrag für die Bank gestellt. Das teilte die FMA in einer Aussendung mit. Ein Fortbestand der Bank ist nicht in Sicht.

Der von der FMA eingesetzte Regierungskommissär Bernhard Mechtler hat der Bank in seinem nun vorliegenden Zwischenbericht Zahlungsunfähigkeit attestiert. Das Institut sei mit 528 Mio. Euro überschuldet, heißt es in der Aussendung der Aufsicht.

Zum Berichtsstichtag, den 24. Oktober, habe die Bank liquide Mittel in Höhe von 78 Mio. Euro gehabt. Demgegenüber stünden jedoch bereits Forderungen aus der Einlagensicherung in Höhe von 162 Mio. Euro. Diese könnten sich noch auf bis zu 490 Mio. Euro ausweiten - "in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme", schreibt die FMA.

Laut Angaben der Einlagensicherung vom Montag sind bisher Gelder an 127000 Kunden - das sind knapp die Hälfte aller Kunden der Bank - überwiesen worden. Insgesamt seien rund 646 Mio. Euro ausbezahlt worden. Gesichert sind bis zu 100.000 Euro pro Person.

Die FMA geht nicht davon aus, dass die Überschuldung wieder wettgemacht werden kann. "Eine Beseitigung der Überschuldungssituation durch eventuell noch bekanntwerdende Aktiva oder etwaige stille Reserven wurde vom Regierungskommissär praktisch ausgeschlossen," zitiert die Aufsicht in der Aussendung aus ihrem eigenen Insolvenzantrag. Daher scheide auch eine positive Fortbestandsprognose aus.

Wegen des Vorwurfs der Bilanzfälschung hatte die FMA der Commerzbank Mitte Oktober den Geschäftsbetrieb untersagt und den Regierungskommissär eingesetzt. Mittlerweile zieht der Skandal weite Kreise. Neben gefälschten Einlagen soll die Bank laut Berichten eines Whistleblowers auch zahlreiche Scheinkredite in Millionenhöhe vergeben haben. Hunderte Millionen Euro sollen insgesamt fehlen.

Zudem wirft der Skandal Fragen nach möglichen Versäumnissen von Behörden auf. So hatten die Staatsanwaltschaft sowie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits in den Jahren 2015 und 2016 gegen die Bank ermittelt, die Ermittlungen aber mangels Anfangsverdachts wieder eingestellt, wie Recherchen des "profil" am Wochenende gezeigt hatten.

Ins Visier sind zudem die Bilanzprüfer der Bank, die TPA, geraten. Mit dem Prozessfinanzierer LVA24 kooperierende Rechtsanwälte prüfen aktuell die Erfolgsaussichten eines Verfahrens gegen die Wirtschaftsprüfer. Denn laut Einschätzung der Kanzlei Felfernig & Graschitz würden Abschlussprüfer einer Bank nicht nur der geprüften Gesellschaft gegenüber, sondern bei einem unrichtig ausgestellten Bestätigungsvermerk auch gegenüber Dritten haften. Seit heute können sich Geschädigte bei der LVA24 für ein Sammelverfahren anmelden.

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