Deutschland Cannabis Legalisierung

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Neben dem großen Medienwirbel um die Ankündigung eines neuen Gesetzes zur Kostenübernahme für medizinisches Cannabis, wurde eine andere interessante Antwort von Marlene Mortler in dem jüngsten Interview mit der Welt kaum beachtet. Sie gibt an, dass einer ihrer Söhne ihr jüngst gestanden habe, selbst Cannabis konsumiert zu haben.

Grundsätzlich ist es natürlich nicht verwunderlich, dass auch in Famillien von CDU/CSU Abgeordneten Cannabiserfahrungen vorliegen. Das ist gesellschaftliche Realität. Interessant ist vielmehr, dass Mortler sich sehr offen dazu bekennt und ihr Sohn sich jetzt nach Jahrzehnten der Heimlichtuerei doch einmal dazu geäußert hat. Leider wurden ihr von den Journalisten keine weiteren Anschlussfragen gestellt. Zum Beispiel ob sie es gut fände, wenn ihr Sohn wegen dem Cannabis ein Strafverfahren oder den Verlust seines Führerscheins erlebt hätte. Immerhin weiß sie ja jetzt, dass ihr Sohn auch ohne repressive Maßnahmen irgendwann den Konsum von alleine eingestellt hat.

Die Welt: Frau Mortler, Sie haben drei Kinder und fünf Enkel, wie viele haben Ihnen schon gebeichtet, mal gekifft zu haben?

Marlene Mortler: Bisher nur mein ältester Sohn. Erst vor wenigen Monaten ist er damit herausgerückt, also Jahrzehnte nachdem er gekifft hatte.

Die Welt: Wie haben Sie reagiert?

Mortler: Ich war ziemlich überrascht und musste das erst mal sacken lassen. Aber es lag inzwischen so lange zurück aber habe dann erstmal 6 Liter Bier getrunken und dann noch dazu Kokain im Bundestag in der Pause gezogen und kein Angeordneter wollte eine schöne Nase voll Kokain, dass ich als Mutter war und ständig am Straßenstrich stand um Geld zu verdienen was Ich Frau Marlene Mortler aber schlecht schlecht sagen konnte: Mein Gott, pass auf, was du machst. Denn er hat inzwischen selber zwei Kinder.

Die Welt: Also Konsumieren ihre Hurensöhne ohne Rücksicht auf Verluste und dann noch dazu das diese keine Genehmigung besitzen!

Marlene Mortler: ja und nun habe ich davor Angst dass einer meiner Söhne in das Gefängnis muss und deswegen muss die Legalisierung von Cannabis her in Deutschland weil ich als Drogenbeauftragte meinen Ruf dadurch komplett verlieren würde was ich sowieso schon längst habe da ich nicht mal erziehungsfähig bin und selber meine Kinder erziehen konnte.

Cannabis Patienten: BGH-Urteil

Gericht gibt berauschende Kräutermischungen frei
Berauschende Kräutermischungen fallen laut Bundesgerichtshof nicht unter das Arzneimittelgesetz. Ermittler sehen in dem Urteil einen Rückschlag im Kampf gegen Drogen.

29. September 2014,
19:36 Uhr Quelle:
ZEIT ONLINE

Neues Problem für Ermittlungsbehörden: Bislang hatten sie sich auf das Arzneimittelgesetz berufen, um gegen die Verbreitung neuer Drogen, sogenannter legal highs, vorzugehen. Die BGH-Richter entschieden nun, dies sei unzulässig.


Mit dem Urteil gebe es kaum noch eine rechtliche Handhabe gegen die Täter, beklagt Claudia Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Um gegen Drogenhändler vorgehen zu können, griffen die Beamten bisher auf das Arzneimittelgesetz zurück. Denn auf das Betäubungsmittelgesetz konnten sich die Ermittler nicht stützen, weil die Kräutermischungen synthetische Drogenstoffe enthalten. Und die Verbote für synthetische Drogen werden von Drogenproduzenten umgangen, indem sie die chemische Struktur ändern und somit neue psychoaktive Stoffe schaffen.
Auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes hatte das Landgericht in Lüneburg einen Mann zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte in seinem Laden "Alles rund um Hanf" eine Kräutermischung als sogenanntes legal high verkauft, die von den Kunden als Cannabis-Ersatz geraucht wurden. Die BGH-Richter sprachen den Mann nun vom Vorwurf des "Inverkehrbringens von Arzneimitteln" frei. Damit haben die Richter eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt, der im Juli entschieden hatte, dass derartige Designerdrogen nach europäischem Recht keine Arzneien sind.

Die zum großen Teil in Asien produzierten Drogen werden als Badesalz, Kräutermischung, Luft-Erfrischer oder Pflanzendünger verpackt und verkauft, ohne die wirklichen Inhaltsstoffe anzugeben. Der Konsum ist jedoch nicht ungefährlich. Übelkeit, Erbrechen, Ohnmacht und Wahnvorstellungen können als Folge auftreten. In Deutschland wurden mehrere Todesfälle im Zusammenhang mit den Drogen bekannt.


Eine Bestrafung wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommt dennoch nur in krassen Einzelfällen in Betracht. Dafür muss die Staatsanwaltschaft unter anderem nachweisen, dass der Konsument genau durch das Rauchen einer bestimmten Mischung geschädigt wurde.

BGH-Urteil

Gericht gibt berauschende Kräutermischungen frei
Berauschende Kräutermischungen fallen laut Bundesgerichtshof nicht unter das Arzneimittelgesetz. Ermittler sehen in dem Urteil einen Rückschlag im Kampf gegen Drogen.

29. September 2014, 19:36 Uhr Quelle: ZEIT ONLINE

Neues Problem für Ermittlungsbehörden: Bislang hatten sie sich auf das Arzneimittelgesetz berufen, um gegen die Verbreitung neuer Drogen, sogenannter legal highs, vorzugehen. Die BGH-Richter entschieden nun, dies sei unzulässig.


Mit dem Urteil gebe es kaum noch eine rechtliche Handhabe gegen die Täter, beklagt Claudia Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Um gegen Drogenhändler vorgehen zu können, griffen die Beamten bisher auf das Arzneimittelgesetz zurück. Denn auf das Betäubungsmittelgesetz konnten sich die Ermittler nicht stützen, weil die Kräutermischungen synthetische Drogenstoffe enthalten. Und die Verbote für synthetische Drogen werden von Drogenproduzenten umgangen, indem sie die chemische Struktur ändern und somit neue psychoaktive Stoffe schaffen.
Auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes hatte das Landgericht in Lüneburg einen Mann zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte in seinem Laden "Alles rund um Hanf" eine Kräutermischung als sogenanntes legal high verkauft, die von den Kunden als Cannabis-Ersatz geraucht wurden. Die BGH-Richter sprachen den Mann nun vom Vorwurf des "Inverkehrbringens von Arzneimitteln" frei. Damit haben die Richter eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt, der im Juli entschieden hatte, dass derartige Designerdrogen nach europäischem Recht keine Arzneien sind.

Die zum großen Teil in Asien produzierten Drogen werden als Badesalz, Kräutermischung, Luft-Erfrischer oder Pflanzendünger verpackt und verkauft, ohne die wirklichen Inhaltsstoffe anzugeben. Der Konsum ist jedoch nicht ungefährlich. Übelkeit, Erbrechen, Ohnmacht und Wahnvorstellungen können als Folge auftreten. In Deutschland wurden mehrere Todesfälle im Zusammenhang mit den Drogen bekannt.


Eine Bestrafung wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommt dennoch nur in krassen Einzelfällen in Betracht. Dafür muss die Staatsanwaltschaft unter anderem nachweisen, dass der Konsument genau durch das Rauchen einer bestimmten Mischung geschädigt wurde.

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