Steuerbefreiung für DDR-Oldtimer ab 2018

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Die Gesetzesvorlage zur Förderung von schützenswertem Kulturgut der ehemaligen DDR wurde heute im Rat mit großer Mehrheit beschlossen.

Besonders darüber freuen werden sich Besitzer von Fahrzeugen aus der ehemaligen DDR wie Simson, Trabant oder Wartburg. Da diese Fahrzeuge als förderungsfähig eingestuft wurden, entfällt für sie die KFZ-Steuer ab 1.1.2018. Bedingung ist, das das motorisierte Fahrzeug zwischen 1946 und 1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt wurde. Die Art der Zulassung (Oldtimerzulassung, Saisonkennzeichen, normale Zulassung oder Sammlerkennzeichen) spielt dabei keine Rolle.

Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Solidarpakt II (Soli-Zuschlag), der neben Förderung der Infrastruktur und der Wirtschaft nun auch für die Kulturförderung verwendet wird.

"Die Steuereinnahmen aus der KFZ-Steuer für DDR-Fahrzeuge war recht gering und sank in den letzten Jahren merklich", so der Finanzbeauftragte Frank-Peter Schneider vom Kultusministerium. "Mit dieser Steuerentlastung erhoffen wir uns einen wesentlichen Anstieg der Zulassungszahlen für diese Oldtimer und somit der Bewahrung Deutsch-Deutscher Geschichte".

Die Steuerbefreiung gilt jedoch leider nicht für andere Ostblockfahrzeuge wie Skoda oder Lada, da diese nicht in der DDR produziert wurden.

Formlose Anträge auf "Steuerbefreiung nach BuFöHistKu" nimmt das örtliche Finanzamt entgegen.

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